Mauthöhe

Die Höhe der Maut richtet sich nach der Schadstoffklasse, der Achszahl des Lkw und der Länge der mautpflichtigen Strecke. Nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz wird jedes Fahrzeug auf Grund seiner Schadstoffklasse den vier Kategorien A, B oder C und D zugeordnet. Mit diesen Mautsätzen zahlen Lkw mit moderner Abgastechnik sowie Fahrzeuge, die nachträglich mit einem Partikelminderungssystem ausgerüstet worden sind, deutlich weniger als die Fahrzeuge, die hohe Emissionen verursachen. Lkw der Schadstoffklasse S2 in Kombination mit Partikelminderungsklassen 1, 2, 3 oder 4 können die günstigeren Mautsätze der Kategorie C nutzen. Fahrzeuge der Schadstoffklasse S3 in Kombination mit Partikelminderungsklassen 2, 3 oder 4 zahlen die Tarife der Kategorie B. Die Eingabe der Schadstoffklassen liegt in der Verantwortung der Nutzer; die Nutzer sind verpflichtet, sich selbst korrekt zu deklarieren (Prinzip der Selbstdeklaration). Registrierte Fahrzeuge, die den Schadstoffklassen 2 oder 3 angehören und über die geforderten Partikelminderungssysteme verfügen, können bei Toll Collect umgemeldet werden, damit die Maut nach den günstigeren Tarifen berechnet wird. Weitere Informationen finden Sie im "Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen"

Schadstoffklassen gemäß Bundesfernstraßenmautgesetz:

  Kategorie A Kategorie B Kategorie C Kategorie D
Ab 1. Jan 2009 S 5, EEV Klasse 1 S 4, S3 mit PMK 2, 3 oder 4 S3 ohne PMK, S2 mit PMK 1, 2, 3 oder 4 S2 ohne PMK, S1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse angehören

PMK – Partikelminderungsklassen sind Nachrüstungsstandards zur Senkung des Partikelausstoßes. Im Allgemeinen kommen für mautpflichtige (schwere) Nutzfahrzeuge die Partikelminderungsklassen PMK 1 oder PMK 2 in Betracht.

Mautsätze pro Kilometer:

      Ab 1. Jan. 2009
Kategorie A S5, EEV Klasse 1 bis 3 Achsen 0,141 €
ab 4 Achsen 0,155 €
Kategorie B S4, S3 mit PMK 2, 3 oder 4 bis 3 Achsen 0,169 €
ab 4 Achsen 0,183 €
Kategorie C S3 ohne PMK, S2 mit PMK 1, 2, 3 oder 4 bis 3 Achsen 0,190 €
ab 4 Achsen 0,204 €
Kategorie D S2 ohne PMK, S1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse angehören bis 3 Achsen 0,274 €
ab 4 Achsen 0,288 €

Die Tandem-Achse zählt als zwei Achsen, die Tridemachse zählt als drei Achsen. Lift- und Hubachsen werden stets berücksichtigt, unabhängig davon, ob eine Fahrzeugachse während der Beförderung beansprucht oder hochgefahren ist, also keinen Fahrbahnkontakt hat.

Ermittlung der Maut-Schadstoffklasse ab 1. Januar 2009:

Schadstoffklasse
in der Zulassungsbescheinigung Teil I / Kfz-Steuerbescheid
Maut-Schadstoffklasse
für Mautstellen-Terminal / Internet
EEV Klasse 1 6
S5 5
S4, S3 mit PMK 2, 3 oder 4 4
S3 ohne PMK, S2 mit PMK 1, 2, 3 oder 4 3
S2 ohne PMK 2
S1 und Fahrzeuge, die keiner Schadstoffklasse angehören 1


Der Mautpflichtige ist verpflichtet, auf Verlangen des Bundesamtes für Güterverkehr die Richtigkeit aller für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen (§ 5 BFStrMG i. V. m. § 7 Lkw-MautV).
Bei allen in Deutschland zugelassenen Lkw kann die Schadstoffklasse insbesondere durch den Fahrzeugschein oder den Kraftfahrzeugsteuerbescheid nachgewiesen werden (Lkw-MautV).
Bei nicht in Deutschland zugelassenen Fahrzeugen gelten zeitlich abgestufte Vermutungsregeln, wenn die Schadstoffklasse nicht auf andere Weise, insbesondere durch Unterlagen über die Erfüllung bestimmter Umweltanforderungen im CEMT**-Verkehr, nachgewiesen werden kann (§ 9 Lkw-MautV).
Der Mautpflichtige trägt die Darlegungs- und Beweislast für alle mauterheblichen Tatsachen. Ein Verstoß gegen die Nachweispflicht ist bußgeldbewehrt.

**CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports - Konferenz der Europäischen Verkehrsminister

Einführung

Mautpflichtiges Straßennetz

Mauthöhe

Automatische Einbuchung

Manuelle Einbuchung

Registrierung

Zahlungsweisen

Rechtliche Grundlagen

Mautkontrolle

Mautbefreiung

Mautaufstellung

Mautnahe Zusatzleistung

TOLL2GO