Mautbefreiung

Nicht mautpflichtige Fahrzeuge


Nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierunter fallen: Es muss erkennbar sein, dass die Motorfahrzeuge für den jeweiligen Zweck bestimmt sind. Hiervon ausgenommen sind die genannten Fahrzeuge für den Transport humanitärer Hilfsgüter und Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.

Registrierung


Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte werden vom Mautsystem selbstständig erkannt. Halter anderer nicht mautpflichtiger Fahrzeuge können diese bei Toll Collect registrieren lassen, um unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide zu vermeiden. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass das Fahrzeug im gewählten Registrierungszeitraum ständig und nicht nur zeitweise unter die Befreiungsvoraussetzungen fällt. Antragsberechtigt ist der Halter eines Motorfahrzeugs, im Fall der Fahrzeuge zum Transport humanitärer Hilfsgüter können auch Fremdfahrzeuge mit Zustimmung des Halters registriert werden. Eine separate Registrierung eines Anhängers ohne Motorfahrzeug ist nicht möglich. Es besteht keine Registrierungspflicht. Ausnahmen von der Mautpflicht bestehen unabhängig von einer etwaigen Registrierung. Die Registrierungsmöglichkeit stellt nur ein zusätzliches Angebot der Toll Collect GmbH dar und ist freiwillig.Die Registrierung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration, d.h. der Antragsteller ist Mit der Registrierung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ist keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect oder das Bundesamt für Güterverkehr verbunden.
Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre. Sie kann anschließend verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.

Antragsformular


Mit dem Formular „Nicht mautpflichtige Fahrzeuge“ beantragen Sie, dass Toll Collect für Sie


Unabhängig davon für welches Formular Sie sich entscheiden:
Bitte schicken Sie einen unterschriebenen und mit Ihrem Firmenstempel versehenen Ausdruck per Post, sowie die erforderlichen Nachweise an:

Toll Collect
Customer Contact, Kontrolle
10875 Berlin

Einführung

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Registrierung

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Rechtliche Grundlagen

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Mautbefreiung

Mautaufstellung

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Für Nutzer aus dem Ausland: Bitte füllen Sie die deutschen Formulare aus. Um Ihnen dies zu erleichtern, bieten wir Ihnen unten eine Anleitung und Übersetzung in 25 europäischen Sprachen.
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