Nicht mautpflichtige Fahrzeuge
Nach § 1 Absatz 2 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind bestimmte Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen nicht mautpflichtig. Hierunter fallen:
- Kraftomnibusse,
- Fahrzeuge der Streitkräfte,
- Fahrzeuge der Polizei,
- Fahrzeuge des Zivil- und Katastrophenschutzes,
- Fahrzeuge, die von gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen für den Transport von humanitären Hilfsgütern, die zur Linderung einer Notlage dienen, eingesetzt werden
- Fahrzeuge der Feuerwehr,
- Fahrzeuge anderer Notdienste,
- Fahrzeuge des Bundes,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für den Straßenunterhaltungs- und Straßenbetriebsdienst einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst genutzt werden,
- Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden,
- Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
Es muss erkennbar sein, dass die Motorfahrzeuge für den jeweiligen Zweck bestimmt sind. Hiervon ausgenommen sind die genannten Fahrzeuge für den Transport humanitärer Hilfsgüter und Fahrzeuge, die weder ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind noch hierfür eingesetzt werden.
Registrierung
Kraftomnibusse und Fahrzeuge der Streitkräfte werden vom Mautsystem selbstständig erkannt. Halter anderer nicht mautpflichtiger Fahrzeuge können diese bei Toll Collect registrieren lassen, um unnötige Ausleitungen, Kontrollen und Nacherhebungsbescheide zu vermeiden. Voraussetzung für eine Registrierung ist, dass das Fahrzeug im gewählten Registrierungszeitraum ständig und nicht nur zeitweise unter die Befreiungsvoraussetzungen fällt. Antragsberechtigt ist der Halter eines Motorfahrzeugs, im Fall der Fahrzeuge zum Transport humanitärer Hilfsgüter können auch Fremdfahrzeuge mit Zustimmung des Halters registriert werden. Eine separate Registrierung eines Anhängers ohne Motorfahrzeug ist nicht möglich. Es besteht keine Registrierungspflicht. Ausnahmen von der Mautpflicht bestehen unabhängig von einer etwaigen Registrierung. Die Registrierungsmöglichkeit stellt nur ein zusätzliches Angebot der Toll Collect GmbH dar und ist freiwillig.Die Registrierung basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration, d.h. der Antragsteller ist
- für die tatsächliche und rechtliche Richtigkeit seiner Angaben selbst verantwortlich und
- verpflichtet, Toll Collect unverzüglich schriftlich über eventuelle Änderungen seiner Angaben zu unterrichten.
Mit der Registrierung von Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen ist keine rechtliche Anerkennung der Mautbefreiung durch Toll Collect oder das Bundesamt für Güterverkehr verbunden.
Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre. Sie kann anschließend verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.
Antragsformular
Mit dem Formular „Nicht mautpflichtige Fahrzeuge“ beantragen Sie, dass Toll Collect für Sie
- Fahrzeuge als nicht mautpflichtig registriert,
- eine Registrierung verlängert oder
- eine Deregistrierung durchführt.
Unabhängig davon für welches Formular Sie sich entscheiden:
Bitte schicken Sie einen unterschriebenen und mit Ihrem Firmenstempel versehenen Ausdruck per Post, sowie die erforderlichen Nachweise an:
Toll Collect
Customer Contact, Kontrolle
10875 Berlin