Maut für alternative Antriebe
Fragen und Antworten zu alternativen Antrieben
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Ab 1. Januar 2024 werden werksseitig mit CNG-/LNG-Antrieben ausgestattete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 mautpflichtig.
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Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 von der Maut befreit. Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm mit diesen Antriebsarten bleiben dauerhaft von der Maut befreit.
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• Emissionsfreie Fahrzeuge bleiben zunächst bis 31. Dezember 2025 von der Mautpflicht befreit.
• Im sich anschließenden Zeitraum sind für diese Fahrzeuge lediglich ein um 75 Prozent reduzierter Mautteilsatz für die Infrastrukturkosten sowie die Mautteilsätze für externe Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung zu entrichten.
• Zum jetzigen Zeitpunkt ist davon auszugehen, dass für emissionsfreie Fahrzeuge der Mautteilsatz für die externen Kosten des CO₂-Ausstoßes bei 0 liegen wird.
• Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm bleiben sogar dauerhaft mautbefreit.
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Gemäß der EU-Wegekostenrichtlinie bzw. der VECTO-Verordnung hat derzeit ein CO₂-neutraler Kraftstoff keine Auswirkungen auf die spezifische CO₂-Emissionen bzw. CO₂-Emissionsklasse. (VECTO = Vehicle Energy Consumption Calculation Tool)
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Als emissionsfrei gilt ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, dessen Emissionen weniger als 1 gCO₂/kWh bzw. weniger als 1 gCO₂/km betragen (Verordnung (EU) 2019/1242).
Der CO₂-Emissionsklassenfinder ermöglicht die Angabe emissionsfreier Kraftstoffarten/Energiequellen, beispielsweise für ein reines Elektrofahrzeug oder ein Fahrzeug mit Wasserstoffantrieb.
Alternativ ermöglicht der CO₂-Emissionsklassenfinder die Angabe spezifischer CO₂-Emissionen in gCO₂/tkm, d. h. je Tonne Nutzlast. Die Eingabe eines Wertes von weniger als 1 gCO₂/tkm führt zur Ermittlung der CO₂-Emissionsklasse 5.
Bitte beachten Sie, dass der CO₂-Emissionsklassenfinder die durchschnittliche Nutzlast von Fahrzeugen nicht erhebt. Falls Sie feststellen, dass die spezifischen CO₂-Emissionen Ihres Fahrzeugs multipliziert mit seiner durchschnittlichen Nutzlast in Tonnen (Feld 49.6 in COC, Feld 2.4 in CIF) einen Wert von 1 gCO₂/km oder höher ergeben, dann fällt Ihr Fahrzeug nicht in die CO₂-Emissionsklasse 5. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall direkt.