Mautbefreiung Erdgasfahrzeuge
Zum 1. Oktober 2021 wurde die Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge neu geregelt.
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Dazu ist der entsprechende Antrag auszufüllen und mit den geforderten Unterlagen einzureichen.
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Es geht bei der Förderung von Erdgasbetriebenen Fahrzeugen um eine Investition in den Klimaschutz. Deshalb muss sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge von der Antriebstechnik her modern und zukunftsfähig sind und ein Betrieb mit herkömmlichen Kraftstoffen nicht möglich ist oder minimiert wird.
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Es gelten die üblichen Regelungen. Maßgeblich sind die Angaben in der Zulassungsbescheinigung oder die Herstellerangabe.