Neue Mauttarife ab 1. Januar 2023


Ein Lkw passiert eine Kontrollbrücke auf der Autobahn
Berlin,

Ab 1. Januar 2023 gelten neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland. Insbesondere die Mautsatz-Anteile für die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung werden im Gegensatz zur bisherigen Praxis ab Januar kommenden Jahres nach Gewichtsklassen differenziert.

Externe Kosten auf Basis der tatsächlichen Aufwendungen berechnet

Die Richtlinie 1999/62/EG ist von allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei der Bemautung des schweren Lkw-Verkehrs zu beachten. Danach sind für die Infrastrukturgebühren die Kosten für Bau, Betrieb, Instandhaltung und Ausbau der Infrastruktur heranzuziehen. Die jeweils geltenden Mautsätze werden durch Wegekostengutachten ermittelt.

Ende März 2022 trat die novellierte Richtlinie 1999/62/EG in Kraft. Die geänderte Richtlinie weist bei den Kosten für die Luftverschmutzung und die Lärmbelastung keine Höchstwerte mehr aus, sondern lediglich Bezugswerte. Die Höhe dieser Mautteilsätze kann sich nun nach den tatsächlichen verursachten Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung im jeweiligen Mitgliedsstaat richten. Die Bezugswerte können damit überschritten werden.

Auf dieser Basis entstand das neue Wegekostengutachten für Deutschland, das für den Zeitraum 2023 bis 2027 gilt. Das verabschiedete nationale Gesetz lastet ab Anfang 2023 den Nutzern der mautpflichtigen Infrastruktur in Deutschland die tatsächlichen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung an.

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