Lkw-Maut in Deutschland: Tarifänderung erfolgreich umgesetzt
Seit gestern 00:00 Uhr gelten in Deutschland die neuen Mauttarife für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Der Mautsatz je Kilometer setzt sich aus drei Mautteilsätzen zusammen: Aus den Infrastrukturkosten entsprechend der Gewichtsklasse des mautpflichtigen Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination, den verursachten Luftverschmutzungskosten abhängig von der Schadstoffklasse und den Kosten für die Lärmbelastung in Höhe von 0,002 Euro je Kilometer.
Ab sofort müssen die Lkw-Fahrer im Rahmen ihrer Mitwirkungspflichten die Gewichtsklasse korrekt einstellen. Das Gewicht ist in folgende Gewichtsklassen einzuordnen: größer/gleich 7,5 – 11,99 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht (zGG), größer/gleich 12 Tonnen bis 18 Tonnen zGG und größer 18 Tonnen zGG. Ab einem zulässigen Gesamtgewicht von über 18 Tonnen wird zusätzlich nach bis zu 3 bzw. 4 oder mehr Achsen unterschieden, die der Lkw-Fahrer im Fahrzeuggerät anzugeben hat. Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen bis zu 18 Tonnen zGG ist eine Einstellung der Achszahl freiwillig möglich.
Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts von Fahrzeugkombinationen werden, abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten werden nicht berücksichtigt.
Von der Lkw-Maut befreit sind Elektro-Lkw und bis Ende 2020 Erdgas betriebene Lkw.
Die neuen Tarife wurden in den Wochen vor Weihnachten in das Mautsystem aufgenommen. Manuell - über App, PC oder Terminal - konnten sich die Kunden bereits einen Tag vorher einbuchen.
Die Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben und basieren auf den Ergebnissen des Wegekostengutachtens, das im Frühjahr 2018 veröffentlicht wurde.
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