CO₂- und 3,5 Tonnen-Maut

Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz: Kabinettsbeschluss zur Einführung der CO₂-Maut zum 1. Dezember 2023 und der Maut über 3,5 Tonnen zum 1. Juli 2024

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2023 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Ab 1. Dezember 2023 soll eine CO₂-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1. Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt werden.

Diese Seite gibt einen Überblick über grundlegende Änderungen dieser Gesetzesanpassung. Die Videos geben einen schnellen Einstieg in das Thema und zeigen, wie Sie Ihre Fahrzeugdaten im Kunden-Portal anpassen.

Die Untertitel können über die Icons im Player aktiviert werden.

Neues Tarifmerkmal CO₂-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023

Die CO₂-Emissionsklasse wird als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, zukünftig soll der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO₂) ein Fahrzeug ausstößt. Diese neue Systematik geht auf eine EU-weite Regelung zurück.

Das Video zeigt, wie Sie die CO₂-Klasse im Kunden-Portal ermitteln und anpassen.

Die Untertitel aktivieren Sie über die Icons rechts unten im Player.

Die tzGm als neue Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse ab 1. Dezember 2023

In Zukunft ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr das zGG, das zulässige Gesamtgewicht, (Fahrzeugschein-Feld F.2) ausschlaggebend, sondern die tzGm, die technisch zulässige Gesamtmasse (Fahrzeugschein-Feld F.1).

Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden.

Mautkunden sind verpflichtet, rechtzeitig vor Inkrafttreten des Gesetzespakets die Angaben zur Gewichtsklasse ihrer Fahrzeuge im Kunden-Portal zu überprüfen und falls erforderlich anzupassen. Toll Collect hat zunächst für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Gewichtsangabe aus dem Feld zGG in das neue Feld tzGm übernommen.

Weitere Informationen zur technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm)

Das Video zeigt, wie Sie die tzGm im Kunden-Portal anpassen.

Die Untertitel aktivieren Sie über die Icons rechts unten im Player.

Partikelminderungsklasse (PMK) entfällt

Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) werden ab 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft.

Zukünftig fallen Fahrzeuge mit den Maut-Schadstoffklassen ‚Euro 2 + PMK 1‘ in die Maut-Schadstoffklasse 2, nicht mehr in die Maut-Schadstoffklasse 3. Für Fahrzeuge mit ‚Euro 3 + PMK 2‘ gilt die Maut-Schadstoffklasse 3, nicht mehr die Maut-Schadstoffklasse 4.

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ab 1. Juli 2024

Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll ab Juli 2024 eingeführt werden. Fahrzeugkombinationen werden nur dann mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.

Toll Collect wird für alle Fahrzeuge DIN-Schacht-OBUs bereitstellen. Steht kein DIN-Schacht für den OBU-Einbau zur Verfügung, bietet Toll Collect Windshield-OBUs an.

Es wird eine Ausnahme für Handwerker und handwerksähnliche Betriebe geben. Dafür wird eine Online-Lösung bereitgestellt. Damit können Handwerker mit geeigneten Nachweisen glaubhaft machen, dass die im Betrieb genutzten Fahrzeuge ausschließlich unter den Voraussetzungen der "Handwerkerausnahme" zum Einsatz kommen.

Bei den Regularien zu den Lenk- und Ruhezeiten und der Berufskraftfahrerqualifikation bestehen bereits entsprechende Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge.

Weitere Informationen zur Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Mautbestimmungen für alternative Antriebe

Werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw der Euro-Schadstoffklasse 6 werden im Januar 2024 mautpflichtig.

Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 mautbefreit.

Ab dem 1. Januar 2026 müssen für emissionsfreie Fahrzeuge nur 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung entrichtet werden.

Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm sind dauerhaft von der Maut befreit.

Weitere Informationen zur Maut für alternative Antriebe

Gesetzentwurf und weitere Informationen des Bundes

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zur Lkw-Maut und den Förderprogrammen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr finden Sie unter diesem Link:

http://www.bmdv.bund.de/AenderungenLkwMaut