Technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm)
Die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) soll ab dem 1. Dezember 2023 die neue Grundlage für die Zuordnung in eine Gewichtsklasse sein.
Fragen und Antworten zur tzGm
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Das BALM kontrolliert ständig die korrekte Bezahlung der Maut. Wird wegen der fehlerhaften Angabe der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) zu wenig oder gar keine Maut entrichtet, werden ein Nacherhebungs- und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
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Sie müssen jedes Fahrzeug einzeln bearbeiten. Wir empfehlen Ihnen, die Prüfung der CO₂-Klasse und der tzGm zusammen zu erledigen.