Anpassung der Mauttarife geplant


Ein Verkehrsschild weist auf die Mautpflicht hin
Berlin,

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sieht eine Anpassung der Mautsätze vor. Der Entwurf bezieht sich auf das Wegekostengutachten 2023 bis 2027.

Die Mauttarife sind im Bundesfernstraßenmautgesetz festgeschrieben. Der Gesamtbetrag ergibt sich aus der Strecke, die ein Fahrzeug oder eine Fahrzeugkombination auf mautpflichtigen Straßen zurücklegt und einem Mautsatz in Cent pro Kilometer, der jeweils einen Anteil für die Infrastrukturkosten sowie für die verursachten Luftverschmutzungs- und Lärmbelastungskosten, den sogenannten externen Kosten, enthält.

Bei der geplanten Anpassung der Mauttarife sollen vor allem die externen Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelastung stärker berücksichtigt werden. Zusätzlich zu der bisherigen Differenzierung nach Schadstoffklassen werden diese auch nach Gewichtsklassen differenziert. In der Gewichtsklasse über 18 Tonnen wird darüber hinaus nach Achsklassen unterschieden.

Die entsprechende Tarifanpassung wird voraussichtlich am 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf muss noch vom Gesetzgeber verabschiedet werden. Wie dieser Entwurf im Detail aussieht, ist der Internetseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zu entnehmen:

Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes

Weitere Empfehlungen