Sie benötigen für die Antragstellung nur die Mautaufstellungen.
Im Erstattungsantrag sollen Sie jedoch die gefahrenen Kilometer zwecks Plausibilisierung des Anspruchs pro Kennzeichen und Gewichtsklasse angeben. Diese Kilometerangaben können Sie nur den Einzelfahrtennachweisen, aber nicht den Mautaufstellungen entnehmen. Daher sollten Sie die Einzelfahrtennachweise aufbewahren. Auch, wenn die Kilometerangaben im Erstattungsantrag offen bleiben, können Sie den Antrag über die Online-Plattform auf der Homepage des BAG stellen.