Maut für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen

Fragen und Antworten

  • Nein, Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 Tonnen oder weniger sind und werden nicht mautpflichtig. Die Mautpflicht betrifft ab 1. Juli 2024 nur Fahrzeuge mit einer tzGm von mehr als 3,5 Tonnen.

  • Nein, Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn das Zugfahrzeug (Motorfahrzeug) eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen hat. Das ändert sich auch ab dem 1. Juli 2024 nicht.

  • Bitte prüfen Sie unmittelbar nach dem OBU-Einbau, dass die Gewichtseinstellung in der OBU auf "< 7,5 Tonnen" steht. So stellen Sie sicher, dass bis zum 30. Juni 2024 keine Maut und ab dem 1. Juli 2024 automatisch Maut erhoben wird.

  • Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen werden für die Benutzung von Bundesfernstraßen ab 1. Juli 2024 Maut entrichten.

    Darunter fallen sowohl Solofahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen als auch Fahrzeugkombinationen, deren Motorfahrzeug eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen aufweist.

    Handwerksfahrzeuge sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

  • Neben den bewährten DIN-Schacht-OBUs stellt Toll Collect für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen Windshield-OBUs zur Verfügung.

  • Alle Toll Collect-OBUs haben dieselbe Funktionsweise und liefern dieselben Ergebnisse.

  • Damit Sie eine OBU nutzen können, ist es notwendig, dass Sie zuvor Ihr Unternehmen und Ihre mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect registrieren.

    Sobald Sie von Toll Collect eine Bestätigung Ihrer Fahrzeugregistrierung erhalten haben, können Sie mit einem autorisierten Servicepartner einen Termin zum Einbau einer OBU vereinbaren. Es gibt rund 1.300 von Toll Collect geschulte Werkstätten in ganz Deutschland und in weiteren Ländern Europas. Toll Collect-Servicepartner in Ihrer Region können Sie über unsere Servicepartner-Suche finden.

  • Toll Collect Windshield-OBUs bleiben zu jedem Zeitpunkt Eigentum der Toll Collect GmbH.

  • Toll Collect erhebt derzeit kein OBU-Pfand.

  • Den Preis für den Einbau einer OBU legen die Servicepartner-Werkstätten fest. Die Kosten sind von der konkreten Einbausituation im Fahrzeug abhängig.

  • Bitte vereinbaren Sie so schnell wie möglich Termine für den OBU-Einbau mit einem Servicepartner Ihrer Wahl. Eine Übersicht über die Toll Collect-Servicepartner finden Sie hier .

  • Zunächst stellt Toll Collect Windshield-OBUs für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen zur Verfügung.

    In besonderen Fällen können die Servicepartner mit Toll Collect vereinbaren, dass eine Windshield-OBU in ein Fahrzeug ab 7,5 Tonnen eingebaut wird.

  • Fahrzeuge, die keinen freien DIN-Schacht haben, werden mit einer Windshield-OBU ausgestattet.

  • Toll Collect-OBUs (DIN-Schacht und Windshield) werden beim Servicepartner eingebaut. Die Qualität des Einbaus hat entscheidenden Einfluss auf die langfristig zuverlässige und wartungsarme Funktion der OBU.

  • Toll Collect hat entschieden, alle OBUs von geschultem Personal bei Servicepartnern einbauen zu lassen. Eine hohe Einbauqualität stellt langfristig eine zuverlässige und wartungsarme Funktion der OBU sicher, zum Beispiel dadurch, dass das Kabel zur OBU fest verbaut ist und die Verbindung nicht versehentlich getrennt werden kann.

  • Es ist möglich, Windshield-OBUs über Zigarettenanzünder anzuschließen. Toll Collect empfiehlt aber, Windshield-OBUs fest zu verkabeln. Damit stellen Sie sicher, dass die Verbindung nicht versehentlich getrennt werden kann.

  • Nein, die bereits bestehenden Mautbefreiungs-Regeln ändern sich nicht. In der Landwirtschaft übliche Beförderungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie damit unmittelbar verbundene Leerfahrten durch Landwirte für eigene Zwecke sind nach § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 BFStrMG i.V.m. § 2 Absatz 1 Nummer 7 des GüKG grundsätzlich mautbefreit. Sofern ein landwirtschaftlicher Betrieb selbst hergestellte Erzeugnisse der Urproduktion zum Verkauf auf einem Markt transportiert, ist die Fahrt somit grundsätzlich von der Maut befreit.

    Nicht anwendbar ist die Mautausnahme jedoch beispielsweise bei der Beförderung von Gütern, die nicht als land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse qualifiziert werden können oder bei Beförderung bereits nachhaltig weiterverarbeiteter Produkte. Aktuelle Informationen finden Sie dazu auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität.