Maut für Lkw über 3,5 Tonnen
Mautpflichtige Fahrzeuge
Am 1. Juli 2024 wird die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen eingeführt. Die Mautpflicht gilt nur für Fahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeugkombinationen sind nur mautpflichtig, wenn die tzGm des Zugfahrzeugs über 3,5 Tonnen liegt.
Registrierung
Fallen Ihre Fahrzeuge künftig unter die Mautpflicht? Dann registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeuge. Als registrierter Kunde können Sie On-Board Units für die automatische Mauteinbuchung in die Lkw einbauen lassen.
On-Board Units
Toll Collect wird für alle Fahrzeuge On-Board Units (OBUs) für die Windschutzscheibe oder einen DIN-Schacht bereitstellen. Bitte vereinbaren Sie so schnell wie möglich einen Einbautermin bei einer der 1.300 Toll Collect-Servicepartner-Werkstätten.
Handwerkerausnahme
Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Hier auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind.
Das Video zur Handwerkerausnahme zeigt, wie Sie Ihre Handwerksfahrzeuge bei Toll Collect melden können.