Allgemeines
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Die Anforderungen der Bundesregierung an das Mautsystem in Deutschland sind hoch:
Das Mautsystem muss
- ein festgelegtes, mautpflichtiges Straßennetz (rund 13.000 Kilometer Bundesautobahnen und 38.000 Kilometer Bundesstraßen) erkennen und nur dort die Maut berechnen. Dieses Straßennetz muss jederzeit erweiterbar sein;
- bei der Berechnung der Gebühren sowohl die Schadstoffklasse als auch die Achs- und Gewichtsklasse der Lkw berücksichtigen;
- die technischen Voraussetzungen bieten, weitere Gebührenklassen, die zum Beispiel Zeitpunkt und Ort der Fahrt berücksichtigen, einzuführen;
- ein „Freeflow-System“ sein, das die Maut ohne Stopp und Stau berechnet;
- ein duales System sein, das mit einer automatischen und einer manuellen Einbuchungsvariante sicherstellt, dass alle Lkw-Fahrer*innen diskriminierungsfrei das mautpflichtige Straßennetz nutzen können;
Zudem soll das Mautsystem die technischen Voraussetzungen aufweisen, um auch andere Systeme in Europa zu unterstützen.
Mit einer automatischen Buchungsvariante auf der Basis der innovativen Technologien Global Positioning System (GPS) und Mobilfunk sowie einem manuellen System auf der Grundlage von App und Internet entspricht das Toll Collect-System allen diesen Anforderungen.
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Das Mautsystem berechnet und erhebt die Gebühren - anders als bei der Verwendung von Vignetten - streckenabhängig. Das System gewährleistet zudem, dass der Verkehrsfluss während der Mauterhebung nicht behindert wird. Anders als herkömmliche Systeme erfordert Toll Collect weder Geschwindigkeitsbegrenzungen, noch ein Anhalten der Fahrzeuge oder eine Bindung an vorgeschriebene Fahrstreifen.
Das Mautsystem bietet als duales System dabei grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Einbuchung: die automatische Einbuchung per Fahrzeuggerät und die manuelle Einbuchung per App oder im Internet.
Das System der automatischen Einbuchung basiert auf einer innovativen Kombination der Mobilfunktechnologie (GSM) mit dem Satellitenortungssystem GPS (Global Positioning System). Kernstück der automatischen Einbuchung ist ein Fahrzeuggerät, die so genannte On-Board Unit (OBU), die mit Hilfe von Satellitensignalen die Position und zurückgelegte Strecke des Lkw bestimmt. Die OBU sendet diese Fahrdaten sowie fahrzeugspezifische Merkmale zeitversetzt und verschlüsselt an das Rechenzentrum. Erst im Toll Collect-Rechenzentrum findet die Zuordnung der Fahrdaten zum mautpflichtigen Streckennetz statt. Danach wird im Rechenzentrum die Maut für die mautpflichtigen Strecken auf Basis der fahrzeugspezifischen Merkmale berechnet.
Alternativ dazu bietet Toll Collect die Möglichkeit zur manuellen Einbuchung per App oder im Internet. Das Verfahren ähnelt dem Kauf einer Fahrkarte. Der/die Fahrer*in gibt alle relevanten Fahrzeugdaten ein und legt den Starttermin sowie Start- und Zielort der Fahrt fest. Die Streckenberechnung erfolgt mit Hilfe der Angaben der Fahrer*innen unter Bericksichtigung von fahrzeugspezifischen Befahrbarkeitsrestriktionen wie z.B. Sperrungen oder Gewichtsbeschränkungen.
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Der einfachste Weg zur Teilnahme am Mautsystem ist die automatische Einbuchung per Fahrzeuggerät im Lkw, der so genannten On-Board Unit (OBU). Registrieren Sie Ihr Unternehmen und Ihre Fahrzeuge dazu im Kunden-Portal von Toll Collect. Sie erhalten pro Lkw eine Registrierungsbestätigung. Wurden alle Fahrzeugdaten korrekt erfasst, können Sie mit einem von Toll Collect autorisierten Servicepartner einen Termin zum Einbau eines Fahrzeuggerätes vereinbaren.
Die Alternative zum automatischen System ist die manuelle Einbuchung. Diese bietet sich vor allem für Lkw-Fahrer*innen und Transportunternehmen an, die nur selten in Deutschland unterwegs sind. Hierbei können Sie Ihre geplante Fahrtroute über die Toll Collect-App oder im Internet einbuchen. Für die Einbuchung ist keine vorherige Registrierung notwendig.
Weitere Informationen:
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Der schnellste und einfachste Weg ist die Online-Benutzerregistrierung im Kunden-Portal. Innerhalb weniger Minuten ist der Registrierungsvorgang abgeschlossen. Sie können sofort alle Funktionen im Kunden-Portal, wie z.B. die Auflistung nicht abgerechneter Fahrten, nutzen.
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Das Toll Collect-System ist so ausgelegt, dass es die technischen Voraussetzungen bietet, um auch andere Mautsysteme zu unterstützen. Eine Zusammenarbeit findet mit dem österreichischen Mautbetreiber ASFINAG statt. Melden Sie sich für den TOLL2GO-Service an. Dann brauchen Sie für die Mautentrichtung in Deutschland und Österreich nur noch ein Fahrzeuggerät - die Toll Collect On-Board Unit.
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Hat Ihre Zugmaschine ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 t, dann ist sie mautpflichtig. Unter 7,5 t ist sie mautfrei.
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Sobald ein Fahrzeug mit einem Anhänger das zulässige Gesamtgewicht (zGG) von 7,5 Tonnen überschreitet, ist es mautpflichtig. Dann muss bei der Gewichtsabfrage vor Fahrtbeginn die korrekte Gewichtsklasse ausgewählt (< 7,5 t, ≥ 7,5 – 11,99 t, ≥ 12 -18 t oder > 18 t) und mit OK bestätigt werden. Das zulässige Gesamtgewicht wird dabei in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen eingestellt. Es kann keine Gewichtsklasse eingestellt werden, die kleiner ist, als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte zulässige Gesamtgewicht. Nach Fahrtbeginn zeigt das Display der OBU dauerhaft die gewählte Gewichtsklasse an. Für die Ermittlung des zulässigen Gesamtgewichts werden die zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge addiert. Stütz- und Aufliegelasten werden bei der Berechnung nicht mehr berücksichtigt.
Ist das Fahrzeug ohne Anhänger unterwegs, ist vor Fahrtantritt bei der Gewichtsangabe „< 7,5 t“ zu wählen.
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Lkw, die nachträglich mit einem Partikelminderungssystem ausgerüstet worden sind, zahlen wegen dieser modernen und schadstoffarmen Abgastechnik deutlich weniger als Fahrzeuge, die hohe Emissionen verursachen. Deshalb können Fahrzeuge der Schadstoffklasse S2 in Kombination mit PMK (Partikelminderungsklasse) 1, 2, 3 oder 4 die günstigeren Mautsätze der Kategorie C nutzen. Fahrzeuge der Schadstoffklasse S3 in Kombination mit PMK 2, 3 oder 4 zahlen die Tarife der Kategorie B.
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Die siebenstellige Kundennummer (früher: Benutzernummer) finden Sie zum Beispiel auf Ihrer Mautaufstellung in der rechten oberen Ecke und auf allen unseren Schreiben.
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Unsere kostenfreie Rufnummer ist weltweit fast überall erreichbar. Nur wenige Länder und Provider unterstützen diesen Service nicht. In diesen Fällen wählen Sie bitte: +49 30 25291303. Für den Anruf entstehen Kosten, die sich aus den Konditionen Ihres Festnetz- oder Mobilfunk-Anbieters ergeben.
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Die Schadstoffklasse eines in Deutschland oder im Ausland zugelassenen Lkw kann auf verschiedenen Wegen ermittelt und nachgewiesen werden. Detaillierte Informationen dazu enthält der Leitfaden zur Ermittlung der Schadstoffklassen des Bundesamts für Logistik und Mobilität. Sollten Sie zu den in der Broschüre gemachten Angaben weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Logistik und Mobilität, Tel. +49 (0) 221-5776-0.
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Bitte teilen Sie uns Veränderungen Ihrer Betriebs- und Fahrzeugdaten frühzeitig mit.
Ihre Zahlungsweise können Sie im Kunden-Portal ändern. Die Änderung der Rechtsform Ihres Unternehmens teilen Sie uns bitte schriftlich mit. Die erforderlichen Formulare finden Sie im Download-Center.
Ihre Kontaktdaten, wie zum Beispiel: Adresse, Telefonnummer, Ansprechpartner und E-Mail-Adresse, können Sie im Kunden-Portal ändern. Darüber hinaus können Sie dort auch Fahrzeuge abmelden und folgende Fahrzeugdaten ändern: Kfz-Kennzeichen, Schadstoffklasse, Achszahl, Fahrzeugidentifikationsnummer, Gesamtgewicht und Zulassungsland.
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Nach der erfolgreichen „Benutzerregistrierung“ erhalten Sie Ihre Master-PIN.
Die Master-PIN dient zur Authentifizierung des registrierten Kunden. Sie benötigen diese bei telefonischen Kontakten mit dem Customer Service und zur Datenänderung.
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Der Mautsatz pro Kilometer besteht aus drei Teilen:
- dem Anteil der Infrastrukturkosten abhängig von der Achs- und Gewichtsklasse
- dem Anteil für die verursachte Luftverschmutzung abhängig von der Schadstoffklasse
- sowie dem einheitlichen Anteil für die Lärmbelastung
Im Lkw-Mautsystem wird nach vier Achsklassen unterschieden:
- Achsklasse 1 = 2 Achsen
- Achsklasse 2 = 3 Achsen
- Achsklasse 3 = 4 Achsen
- Achsklasse 4 = 5 oder mehr Achsen
Seit dem 1. Januar 2019 wird zur Ermittlung des Mautsatzes erst ab einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 18 Tonnen nach Achsklassen unterschieden:
- > 18 Tonnen mit bis zu 3 oder
- > 18 Tonnen ab 4 Achsen.
Im Einzelfahrtennachweis ist die Achsklasse aus der Tarifbezeichnung ablesbar.
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Die Gewichtsklasse ist ein Tarifmerkmal der Maut. Es wird aktuell nach folgenden Gewichtsklassen unterteilt:
- < 7,5 Tonnen
- ≥ 7,5 – 11,99 Tonnen
- ≥ 12 – 18 Tonnen
- > 18 Tonnen, bis zu 3 Achsen
- > 18 Tonnen, ab 4 Achsen
Ist das Fahrzeug ohne einen Anhänger unterwegs, zählt das zulässige Gesamtgewicht der Zugmaschine. Wird ein Anhänger an die Zugmaschine angekoppelt, zählt die Summe beider zulässigen Gesamtgewichte. Stütz- und Aufliegelasten werden seit dem 1. Januar 2019 bei der Berechnung des zulässigen Gesamtgewichts nicht mehr berücksichtigt.
Auf der OBU ist das zulässige Gesamtgewicht dauerhaft gespeichert, das der Kunde bei der Registrierung angegeben hat. Das Gewicht ist immer vor Antritt einer Fahrt anzupassen, wenn ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird. Es kann kein Gesamtgewichts eingestellt werden, das niedriger ist, als das bei der Registrierung angegebene zulässige Gesamtgewicht..
Im Einzelfahrtennachweis ist die Gewichtsklasse aus der Tarifbezeichnung ablesbar.