So wird die Mautpflicht kontrolliert

Mit regelmäßigen Kontrollen in ganz Deutschland wird die korrekte Bezahlung der Maut überprüft


Ein Fahrzeug des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) überprüft bei einer mobilen Mautkontrolle einen Lkw.

Aufgabenteilung zwischen Toll Collect und BALM

Mit dem Kontrollsystem werden die ordnungsgemäße Entrichtung der Maut und die Einhaltung der Vorschriften des Bundesfernstraßenmautgesetzes überprüft.

Dabei findet eine Aufgabenteilung zwischen Toll Collect und dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) statt. Toll Collect ist für die automatische Kontrolle mit Kontrollbrücken und -säulen zuständig. Diese Zuständigkeit schließt die Nacherhebung bei festgestellter Falsch- oder Nichtzahlung ein. Diese hoheitliche Aufgabe wurde Toll Collect vom Bund übertragen.

Alle weiteren Kontrollen werden vom BALM durchgeführt.

Kontrollformen im Überblick

Die Einhaltung der Mautpflicht wird auf vier Arten kontrolliert. Für detaillierte Informationen klicken Sie bitte auf die blauen Boxen.

  • 300 fest installierte Kontrollbrücken registrieren sich nähernde Fahrzeuge und überprüfen im fließenden Verkehr, ob für mautpflichtige Fahrzeuge die Fahrzeugdaten ordnungsgemäß deklariert wurden.

    Ist das Fahrzeug mit einer OBU ausgestattet, wird überprüft, ob die OBU erhebungsbereit ist und die Fahrzeugdaten korrekt eingestellt sind. Bei mautpflichtigen Fahrzeugen ohne OBU wird anhand des Kennzeichens im Toll Collect-Rechenzentrum festgestellt, ob eine gültige Einbuchung vorliegt.

    Liegt keine Einbuchung vor, führt Toll Collect die erforderlichen Anhörungen und falls erforderlich die Nacherhebungen durch. Informationen, die für die Ahndung relevant sind, leitet Toll Collect an das BALM weiter. Dort werden sie ausgewertet. Liegt eine korrekte Einbuchung vor, werden die Daten des Fahrzeugs sofort gelöscht.

  • Rund 600 Kontrollsäulen überprüfen die Einhaltung der Mautpflicht auf allen Bundesstraßen. Technisch sind die Kontrollsäulen mit ähnlichen Funktionen ausgestattet wie die auf den Autobahnen installierten Kontrollbrücken. Passiert ein Fahrzeug eine Kontrollstelle, werden ein Übersichts-, ein Seitenansichts- und ein Kennzeichenbild erstellt. Das Fahrzeuggerät sendet die durch den/die Fahrer*in eingestellten und die auf der On-Board Unit gespeicherten Daten an die Kontrollsäule. Hat der/die Fahrer*in die Achszahl richtig eingestellt und überprüft, ob die On-Board Unit erhebungsbereit ist, werden die Bilddaten verworfen.

  • Die Kontrollbrücken können die Daten potenzieller Mautpreller auch an BALM-Mitarbeiter*innen auf einem nachgelagerten Parkplatz senden. Das Kontrollteam winkt dann diese Fahrzeuge aus dem Verkehr heraus und überprüft sie. Die BALM-Mitarbeiter*innen haben so die Möglichkeit, Sachverhalte sofort aufzuklären. Nacherhebungen und Bußgelder können an Ort und Stelle erhoben werden.

  • Mobile Teams des BALM kontrollieren rund um die Uhr die korrekte Entrichtung der Maut. Die Teams fahren mit Kontrollfahrzeugen, die mit ähnlichen Funktionsprinzipien arbeiten, wie die Kontrollbrücken und -säulen. Sie erhalten auch Daten von Fahrzeugen, bei denen in der automatischen Kontrolle Zweifel an der korrekten Mitwirkung bestehen.

    Bestehen Zweifel, wird das Fahrzeug auf den nächsten Parkplatz ausgeleitet. Bestätigt sich der Verdacht auf einen Mautverstoß, erheben die Kontrolleure die Maut vor Ort nach und leiten ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Von Fahrern ausländischer Fahrzeuge wird vor der Weiterfahrt neben der entgangenen Maut eine Sicherheitsleistung in Höhe des zu erwartenden Bußgeldes und der Auslagen erhoben.

  • Stichprobenartig führen die Beamt*innen des BALM bundesweit Betriebskontrollen durch. Die zu kontrollierenden Unternehmen werden nach dem Zufallsprinzip oder aufgrund eines konkreten Verdachts ausgewählt. Bei den Betriebskontrollen wird zum Beispiel anhand von Frachtpapieren und Tankbelegen überprüft, ob die Maut in der Vergangenheit ordnungsgemäß entrichtet wurde.

Folgen von Verstößen

Wenn die Maut nicht ordnungsgemäß entrichtet wurde, wird sie für die tatsächlich zurückgelegte Strecke nacherhoben. Kann die tatsächliche Strecke nicht festgestellt werden, wird die Maut je Fahrt für eine Wegstrecke von 500 Kilometern nacherhoben.

In allen Fällen gilt, dass das BALM ahndungsrelevante Informationen auswerten und gegebenenfalls ein Bußgeldverfahren einleiten wird.

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