Maut für alternative Antriebe
Fragen und Antworten
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Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis 30. Juni 2031 von der Maut befreit. Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm mit diesen Antriebsarten bleiben dauerhaft von der Maut befreit.
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Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle mit einer tzGm größer 4,25 t bleiben bis 30. Juni 2031 mautbefreit.
Emissionsfreie Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm sind dauerhaft von der Maut befreit.
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Gemäß der EU-Wegekostenrichtlinie bzw. der VECTO-Verordnung hat derzeit ein CO₂-neutraler Kraftstoff keine Auswirkungen auf die spezifische CO₂-Emissionen bzw. CO₂-Emissionsklasse. (VECTO = Vehicle Energy Consumption Calculation Tool)
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Als emissionsfrei gilt ein schweres Nutzfahrzeug ohne Verbrennungsmotor sowie ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, dessen Emissionen weniger als 1 gCO₂/kWh bzw. weniger als 1 gCO₂/km betragen (Verordnung (EU) 2019/1242).
Der CO₂-Emissionsklassenfinder ermöglicht die Angabe emissionsfreier Kraftstoffarten/Energiequellen, beispielsweise für ein reines Elektrofahrzeug oder ein Fahrzeug mit Wasserstoffantrieb.