Gewichtsklassen
Unbedingt Gewichtsklasse auf der OBU einstellen

Die Gewichts- und Achsdeklaration
Nach dem geänderten Bundesfernstraßenmautgesetz wird die Lkw-Maut ab 1. Januar 2019 auf der Basis der Schadstoffklasse, der Gewichtsklasse und bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen zusätzlich nach Achsen berechnet. Darüber hinaus werden die Kosten für die Lärmbelastung angerechnet. Es gibt folgende Gewichtsklassen:
- <7,5 Tonnen (nicht mautpflichtig)
- ≥7,5 Tonnen bis <12 Tonnen
- ≥12 Tonnen bis ≤18 Tonnen
- >18 Tonnen
Alle Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 7,5 Tonnen sind mautpflichtig. Im Fahrzeuggerät ist grundsätzlich das zulässige Gesamtgewicht dauerhaft gespeichert, das der/die Halter*in bei der Registrierung des Fahrzeugs angegeben hat. Ändert sich das zulässige Gesamtgewicht, weil ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird, ist vor Antritt der Fahrt das zulässige Gesamtgewicht auf der On-Board Unit anzupassen. Dies gilt für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis einschließlich 18 Tonnen. Oberhalb von 18 Tonnen ist zusätzlich die Angabe der Achsen erforderlich (≤3 Achsen bzw. ≥4 Achsen). Bei Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen von unter 18 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht ist die Angabe der Anzahl der Achsen möglich.
Bitte beachten
Stellen Sie bitte unbedingt vor Fahrtantritt sicher, dass das richtige zulässige Gesamtgewicht Ihres Fahrzeugs oder der Fahrzeugkombination anhand der neuen Gewichtsdeklaration eingestellt ist.
Einordnung in die Gewichts- und Achsdeklaration
Das Gewicht der Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen wird ab 7,5 Tonnen in Auswahlschritten von 1,5 Tonnen deklariert. Dabei kann keine Gewichtsklasse eingestellt werden, die kleiner ist als das auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte Gewicht. Ab 1. Januar 2019 wird das zulässige Gesamtgewicht bei Fahrzeugkombinationen abweichend von der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung aus der Summe der zulässigen Gesamtgewichte der Einzelfahrzeuge gebildet. Stütz- und Aufliegelasten sind nicht zu berücksichtigen
* in 1,5 t-Auswahlschritten
** Bei einem Gewicht bis einschließlich 18 t ist die Angabe der Achsen freiwillig möglich, hat aber keine Auswirkung auf die Mautgebühren.
Gewichtsklassen | Gewichtsdeklaration* | Achsdeklaration** |
---|---|---|
Nicht mautpflichtig <7,5 t |
<7,5 t (Displayanzeige „Mautfrei“) |
- |
Gewichtsklasse ≥7,5 t bis <12 t |
7,5 t – 9 t – 10,5 t (Displayanzeige „7,5t .. 11,99t“) |
- |
Gewichtsklasse ≥12 t bis ≤18 t |
12 t – 13,5 t – 15 t – 16,5 t – 18 t (Displayanzeige „12t .. 18t“) |
- |
Gewichtsklasse >18 t |
>18 t keine Gewichtsdeklaration notwendig (Displayanzeige „>18t“) |
≤3 Achsen oder ≥4 Achsen (Eingabe der genauen Anzahl der Achsen) |
Betriebsanzeige in Deutschland
Nach Fahrtantritt zeigt das Display dauerhaft den ausgewählten Gewichtsbereich an. Hier vier Beispiele:




Betriebsanzeige in Österreich
In Österreich – mit aktiviertem Dienst AT (TOLL2GO)

Eingabe an der OBU
Nach Motorstart wird die Gewichtseinstellung der letzten Fahrt angezeigt. Das kann entweder das dauerhaft auf dem Fahrzeuggerät gespeicherte zulässige Gesamtgewicht sein oder ein vom Fahrer aktiv ausgewähltes zulässiges Gesamtgewicht.
Bitte beachten
- Es kann keine Gewichtsklasse eingestellt werden, die kleiner ist als das auf dem Fahrzeuggerät dauerhaft gespeicherte zulässige Gesamtgewicht.
- Bei Kraftfahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 18 Tonnen stellen Sie bitte sicher, dass zusätzlich die korrekte Anzahl der Achsen eingestellt ist.
Flyer
Zum Teilen und Ausdrucken: Der Flyer enthält alle wichtigen Informationen zu den neuen Gewichtsklassen.
Im Kunden-Portal sehen Sie auf einen Blick, welche Achs- und Gewichtsklassen auf den OBUs Ihrer Fahrzeuge eingestellt sind. Die Anleitung zeigt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen.
Eine kurze Anleitung für Lkw-Fahrer: So stellen Sie Gewichts- und Achsklasse korrekt ein.