Vorgehen bei möglichen Mautverstößen

Das können Sie tun, wenn Sie ein Schreiben von uns erhalten haben.


Ein Fahrer steht vor seinem Lkw

Vielen Dank dafür, dass Sie mit uns die Finanzierung der deutschen Verkehrsinfrastruktur unterstützen!

In fast allen Kontrollen stellen wir fest, dass die Maut korrekt entrichtet wurde. Für den seltenen Fall, dass Sie doch einmal einen Bescheid oder eine Anhörung bekommen, finden Sie hier alle Informationen zu den möglichen Ursachen.

Bitte prüfen Sie, ob Sie ein Schreiben vom Typ 1 oder Typ 2 bekommen haben. Diese Angabe finden Sie rechts oben im Briefkopf des Schreibens.

Schreiben Typ 1

Die Anzahl der Achsen, das Gewicht oder die Schadstoffklasse war während der Fahrt falsch eingestellt und es wird der Differenzbetrag zur bereits entrichteten Maut nacherhoben.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  • Sind Sie mit dem vorläufigen Bescheid einverstanden, überweisen Sie den Nacherhebungsbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Geben Sie dabei unbedingt das Kassenzeichen an. Das Kassenzeichen finden Sie auf der ersten Seite des Bescheids.
  • Sind Sie mit dem vorläufigen Bescheid nicht einverstanden, senden Sie Ihre Begründung und die Fahrzeugscheine des Motorfahrzeugs und des Anhängers in Kopie an mautkontrolle@toll-collect.de.

Erläuterungen zum Schreiben Typ 1 (PDF, 257 KB)

Schreiben Typ 2

Fahrzeuggerät (OBU)

Wenn Sie ein Fahrzeuggerät (OBU) nutzen, hat dieses möglicherweise keine Mautdaten aufgezeichnet. Eine Ursache hierfür kann zum Beispiel aufgebrauchtes Guthaben sein. In Ihrem Einzelfahrtennachweis können Sie prüfen, welche Fahrten korrekt aufgezeichnet wurden.

Wir prüfen Ihre abgerechneten Fahrten für Sie, wenn Sie uns die tatsächlich gefahrene(n) Strecke(n) im Anhörungsbogen mitteilen und diesen an mautkontrolle@toll-collect.de senden.

Manuelle Buchungen per App und Web

Wenn Sie sich manuell eingebucht haben, sind Sie eventuell außerhalb der Gültigkeitsdauer Ihrer Einbuchung gefahren oder Sie haben andere Straßen benutzt als die von Ihnen gebuchten. Auch ein falsch eingegebenes Kennzeichen kommt als Fehlerquelle in Frage.

Wir prüfen Ihre Buchung für Sie, wenn Sie eine Kopie Ihres Einbuchungsbelegs an mautkontrolle@toll-collect.de senden. Nennen Sie uns bitte zusätzlich die tatsächlich gefahrene(n) Strecke(n) im Anhörungsbogen.