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Meldung von Fahrzeugen für Handwerkerausnahme ab sofort möglich

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.

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Paysafecard entfällt

Toll Collect passt zum 1. September 2024 die Zahlungsweisen an. Das aktuell im manuellen Mautbuchungsverfahren verfügbare Zahlungsmittel Paysafecard entfällt.

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Änderungen zum Jahreswechsel

Bitte beachten Sie: Mit Beginn des neuen Jahres werden mit Erdgas (CNG/LNG) betriebene Fahrzeuge mautpflichtig. Außerdem endet am 31. Dezember 2023 die Frist, in der ein Anspruch auf Mauterstattung für Fahrten im Zeitraum vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 geltend gemacht werden kann.

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