Mautpflichtige Straßen


Luftaufnahme von zwei mautpflichtigen Straßen: eine Bundesstraßen-Brücke überspannt eine Autobahn

Straßennetz

Die Mautpflicht gilt in Deutschland auf allen Autobahnen einschließlich Tank- und Rastanlagen und auf allen Bundesstraßen, auch innerorts.

Das Streckennetz umfasst insgesamt 51.000 Kilometer.

Von der Mautpflicht ausgenommen sind nach § 1 Absatz 3 Nr. 1 bis 3 BFStrMG folgende Bundesautobahnabschnitte:

  • Bundesautobahnabschnitt A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen,
  • Bundesautobahnabschnitt A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrichtungen,
  • die Bundesautobahnabschnitte, für deren Benutzung eine Maut nach § 2 des Fernstraßenbauprivatfinanzierungsgesetzes vom 30. August 1994 (BGBl. I, S. 2243) in der jeweils geltenden Fassung erhoben wird.

Amtliche Tabelle

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) veröffentlicht das amtliche mautpflichtige Streckennetz im Internet. Unter www.mauttabelle.de werden alle gebührenpflichtigen Abschnitte in Tabellen aufgelistet.

www.mauttabelle.de

Mautatlas

Unser Online-Mautatlas zeigt Ihnen alle mautpflichtigen Strecken.

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Karte

Alle mautpflichtigen Strecken auf einen Blick zeigt diese Deutschlandkarte zum Herunterladen und Ausdrucken.

Karte der Mautstrecken (PDF, 14 MB)

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