Mautpflicht ab 1. Juli - Handeln Sie jetzt!
Nur noch wenige Tage
Ab 1. Juli 2024 gilt die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen. Wir empfehlen Ihnen den Einbau eines Fahrzeuggeräts (OBU), wenn Sie die Maut mit möglichst wenig Aufwand entrichten möchten. Dazu müssen Sie zunächst das Fahrzeug bei Toll Collect oder einem EETS-Anbieter registrieren.
Bitte beachten Sie: Einbautermine sind aktuell je nach Standort der Werkstätten unterschiedlich gut verfügbar. Bitte ziehen Sie auch Servicepartner in der weiteren Umgebung in Betracht. Falls Ihre OBU erst nach dem 1. Juli eingebaut werden sollte, können Sie für die Buchung und Bezahlung Ihrer Fahrten auch die Toll Collect-App oder die Toll Collect-Website nutzen.
Handwerkerausnahme – sind Sie befreit?
Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Damit können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden.