Modernisierung des Abrechnungssystems 2025
Umstellung des Systems
-
Wir modernisieren unser Abrechnungssystem. Mit dem neuen System können wir unsere Services für Sie moderner, barrierefreier und transparenter gestalten. So können wir zukünftig schneller auf Ihre Wünsche und auf gesetzliche Änderungen reagieren.
-
Wir erweitern unsere Services im Kunden-Portal. Ihre Abrechnungen sind ab sofort barrierefrei gestaltet und besser lesbar. Die Abrechnungsinhalte sind klarer strukturiert und verständlicher dargestellt. Sie können Ihre Fahrten vollständig im Kunden-Portal einsehen.
Die Fahrten sind nicht mehr in getrennten Bereichen aufgeführt:
- „Nicht abgerechnete Fahrten“ und „Fahrtdetails“ finden Sie zukünftig unter "Fahrten".
- „Abgerechnete Fahrten“ und „offene Abrechnungen“ finden Sie zukünftig unter "Abrechnungsdokumente".
Außerdem wird neu sein, dass ungelesene Nachrichten durch einen gelben Marker gekennzeichnet sind.
-
In den Tagen vor und nach dem Umstellungszeitraum zwischen dem 12. September und 14. September 2025 können einzelne Funktionen im Kunden-Portal wie z. B. die Anzeige der aktuellen Abrechnung oder die Anpassung persönlicher Daten zeitweise nicht verfügbar sein. Es kann vorübergehend auch zu anderen kurzen Einschränkungen kommen, zum Beispiel bei der telefonischen Abfrage Ihres Kontostandes. Wir informieren Sie auf unserer Website und im Kunden-Portal, bitten für den eingeschränkten Service um Entschuldigung und bedanken uns für Ihr Verständnis.
-
Ja. Ihre bisherigen Abrechnungen und Dokumente bleiben erhalten und sind nach der Umstellung auf das neue System wieder im Kunden-Portal einsehbar.
-
Unser Kundenservice steht Ihnen unter 0800 222 26 28 (Anrufe aus Deutschland) und 00800 0 222 26 28 (Anrufe aus dem Ausland) und per E-Mail unter service@toll-collect.de gerne zur Verfügung.
-
Als Bundesunternehmen im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 stellen wir sicher, dass unsere Abrechnungsdokumente im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei sind: Die neuen Abrechnungsdokumente sind klarer strukturiert, haben eine verbesserte Lesbarkeit sowie verständlichere Texte. Zudem sind sie für Screenreader („Bildschirmleseprogramm“, eine Software, die blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten ermöglicht) optimiert. Die interaktiven PDF-Dokumente sind darüber hinaus mit Sprungmarken und Lesezeichen angereichert.
Abrechnung und Abrechnungsdokumente
-
Die Abrechnungsdokumente wurden neu gestaltet. Sie sind übersichtlicher aufgebaut und barrierefrei. Das heißt: Sie können von Screenreadern („Bildschirm-leseprogramm“, eine Software, die blinden und sehbehinderten Menschen den Zugang zu digitalen Inhalten ermöglicht) besser erfasst werden, die Schriftgrößen und Kontraste wurden verbessert, und sie sind deutlicher gegliedert.
-
In der Mautaufstellung und im Einzelfahrtennachweis werden zusätzlich zu den bekannten Inhalten Gutschriften und Nachberechnungen (Korrekturen) aus Reklamationen ergänzt. Dafür werden keine eigenen Dokumente mehr erstellt. Tarifparameter, die je Fahrzeug unveränderlich hinterlegt sind, wie zum Beispiel die Schadstoffklasse und die CO2-Emissionsklasse, werden gesondert ausgewiesen.
Im Einzelfahrtennachweis im CSV-Format wird eine neue Spalte für die Stornierungsgebühr ergänzt.
Wichtig: Bitte prüfen Sie, ob Sie deshalb Anpassungen in Ihren Systemen vornehmen müssen.
Sie finden die erläuterten Abrechnungsdokumente unter diesem Link: Toll Collect | Mautabrechnung
-
Im PDF-Format des Einzelfahrtennachweises bleibt die Struktur der Spalten erhalten, jedoch werden Gutschriften und Nachberechnungen (Korrekturen) aus Reklamationen innerhalb einer bestehenden Spalte ergänzt. Im CSV-Format hat die Stornierungsgebühr eine eigene Spalte. Gutschriften und Nachberechnungen (Korrekturen) aus Reklamationen sind direkt im Einzelfahrtennachweis integriert und werden nicht mehr als separate Dokumente erstellt.
-
Entstehende Guthaben werden mit der nächsten Mautaufstellung automatisch verrechnet und entsprechend ausgewiesen.
-
Im Einzelfahrtennachweis im CSV-Format wird eine neue Spalte für die Stornierungsgebühr ergänzt.
Wichtig: Bitte prüfen Sie, ob Sie deshalb Anpassungen in Ihren Systemen vornehmen müssen.
Nach der Umstellung können Sie wie gewohnt auf Ihre Daten und bisherigen Abrechnungen zugreifen. Ihre Abrechnungsdokumente erhalten Sie automatisch in der neuen Gestaltung.
-
Gutschriften und Nachberechnungen (Korrekturen) aus Reklamationen werden direkt in die Mautaufstellung und den Einzelfahrtennachweis integriert und ausgewiesen. Dafür werden keine eigenen Dokumente mehr erstellt.
-
Bis zum Zeitpunkt der Umstellung werden die bisher angefallenen Kosten über das alte Zahlungsmittel endabgerechnet. Alle folgenden Kosten berechnen wir dann über das neu hinterlegte Zahlungsmittel.
Bei Zahlungsmitteländerung erhalten Sie zukünftig keine Sondermautaufstellung mehr.