Mautpflicht: Vorsicht bei Ablastungen
Reine Ablastungen der technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGM) ohne technische Änderungen am Fahrzeug sind nicht zulässig und werden bei der Mautpflicht nicht berücksichtigt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG 9 S 11/24) bestätigt.
Für die Lkw-Mautpflicht ist seit dem 1. Dezember 2023 die technisch zulässige Gesamtmasse (Feld F.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I) entscheidend und nicht mehr das zulässige Gesamtgewicht (F.2). Wenn der Wert in Feld F.1 über 3,5 Tonnen liegt, besteht grundsätzlich Mautpflicht.