Der Bundesrat hat am 25. November 2022 die Fünfte Änderung des Bundesfernstraßen-Mautgesetzes beschlossen, in der die ab 1. Januar 2023 geltenden Mauttarife enthalten sind. Der Gesetzgebungsprozess wird mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesanzeiger abgeschlossen.
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