Die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes hat heute den Bundestag und den Bundesrat passiert. Damit ist der Start der CO₂-Maut zum 1. Dezember 2023 bestätigt. Gleichzeitig wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Grundlage für die Zuordnung zur Gewichtsklasse. Die Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen folgt ab dem 1. Juli 2024.
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