EuGH-Entscheidung zur Lkw-Maut

Berlin,

Am 28. Oktober 2020 hat der EuGH auf Vorlage des Oberverwaltungsgerichts Münster zur EU-Richtlinie 1999/62/EG in der vom 10. Juni 2006 bis 14. Oktober 2011 geltenden Fassung entschieden, dass im Wegekostengutachten 2007 die Kosten der Verkehrspolizei bei der Erhebung der Lkw-Maut nicht hätten angelastet werden dürfen. Ob und in welchem Umfang weiteren Mautpflichtigen außerhalb des streitgegenständlichen Zeitraums Erstattungsansprüche im Hinblick auf die Polizeikosten zustehen, klärt das EuGH-Urteil nicht.

Zu möglichen Erstattungsansprüchen erreichen auch Toll Collect derzeit sehr viele schriftliche und telefonische Kundenanfragen. Um unnötige Wartezeiten in unserem Customer Service zu vermeiden, empfehlen wir die nachfolgenden Informationen zu beachten:

Toll Collect stellt im Kunden-Portal für alle registrierten Kunden die Abrechnungsdokumente wie bisher für 24 Monate zum Download zur Verfügung. Hierbei handelt es sich um die bekannten monatlichen Mautaufstellungen (Kundenportal > Abrechnung > Abrechnungsdokumente > Zeitraum auswählen > Dokumente anzeigen).

Die Nutzung unseres Kunden-Portals ist in 14 Sprachen möglich. Kunden, deren Portalzugang noch nicht freigeschaltet ist, können die Aktivierungscodes für ihre erstmalige Anmeldung beim Customer Service von Toll Collect erfragen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass etwaige Erstattungsansprüche aus der EuGH Entscheidung schriftlich an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) zu richten sind. Bei Toll Collect eingehende Erstattungsansprüche können nicht an das BAG weitergeleitet werden.

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