Änderung bei der Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge


Eine Tankanzeige in einem Erdgasfahrzeug
Berlin,

Die Mautbefreiung für erdgasbetriebene Lkw gilt ab 1. Oktober 2021 nur noch für Erdgas-Fahrzeuge, die werkseitig für den Betrieb mit CNG (Compressed Natural Gas), LNG (Liquefied Natural Gas) oder als Zweistoffmotor mit LNG/Diesel ausgeliefert wurden und über eine Systemgenehmigung gemäß der Verordnung VO (EG) Nr. 595/2009 verfügen. Sie müssen die Schadstoffklasse Euro VI erfüllen und durch den Fahrzeughersteller bereits als Neufahrzeug vor der erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung für den überwiegenden Erdgasantrieb konfiguriert sein. Für nachträglich umgerüstete bzw. um ein oder mehrere Erdgastanks ergänzte Fahrzeuge sowie für Erdgasfahrzeuge, die nicht der Schadstoffklasse Euro VI angehören, erlischt die Mautbefreiung am 30. September 2021.

Befristet bis zum 30. September 2021 können diese Fahrzeuge weiterhin bei Toll Collect in der Liste mautbefreiter Fahrzeuge registriert werden, wenn sie komplett oder überwiegend mit Erdgas betrieben werden. Dazu gehören Fahrzeuge, die mit CNG, LNG oder NG (Natural Gas) angetrieben werden. Nicht befreit ist der Antrieb mit LPG (Liquefied Petroleum Gas).

Die Erdgastanks müssen folgendes Mindestfassungsvermögen haben:

  • CNG: mindestens 300 Liter oder 50 kg;
  • LNG: mindestens 300 Liter oder 115 kg;
  • NG: mindestens 300 Liter.

Mit Ablauf des 30. September 2021 werden alle registrierten nachgerüsteten Erdgasfahrzeuge aus der Liste der mautbefreiten Fahrzeuge gelöscht. Für diese besteht ab dem 1. Oktober 2021 Mautpflicht. Toll Collect wird die Fahrzeughalter darüber informieren.

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