Erstattungsantrag: So gehen Sie vor
Für Fahrten innerhalb des Zeitraums vom 28. Oktober 2020 bis 30. September 2021 kann auf Antrag beim Bundesamt für Güterverkehr der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten erstattet werden.
Die Erstattung sollte beim Bundesamt für Güterverkehr ab dem 3. November 2021 über eine Online-Plattform auf der Webseite www.bag.bund.de erfolgen.
Für den Antrag werden entsprechende Mautaufstellungen benötigt, die Sie kostenlos im Kunden-Portal von Toll Collect herunterladen können. Andere Dokumente können aus Datenschutzgründen nicht zur Verfügung gestellt werden.
Grund dafür ist, dass ab 1. Oktober 2021 neue Tarife für die Lkw-Maut in Deutschland rückwirkend zum 28. Oktober 2020 gelten. Der Mautsatz-Anteil für die Infrastrukturkosten sinkt, der Mautsatz-Anteil für die Luftverschmutzungskosten steigt. Insgesamt sinken die Mauttarife pro Kilometer in Abhängigkeit der Schadstoffklasse leicht.
Der Anspruch kann bis Ende 2023 geltend gemacht werden.