Änderung unserer AGB
Die Nutzung des von der Toll Collect GmbH betriebenen Mautsystems wird im Bereich der Mauterhebung unter anderem durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Toll Collect GmbH geregelt. Diese Bestimmungen bedürfen der regelmäßigen Anpassung an die jeweils aktuelle Gesetzeslage. Deshalb ändern wir mit Wirkung zum 28. März 2025 unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die neuen Regelungen können Sie hier abrufen. Auf Wunsch senden wir sie Ihnen auch gerne zu.
Warum ändern wir unsere AGB?
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) geändert. Gemäß § 5 Abs. 1 BFStrMG sind die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen nachzuweisen auch gegenüber der Toll Collect GmbH nachzuweisen.
Daraus ergeben sich für die AGB folgende Änderungen:
Mit einer neuen Bestimmung in Ziffer 22. der AGB wird der Nachweis der für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen bei der Registrierung neuer Fahrzeuge oder oder bei Fahrzeugdatenänderungen geregelt. Zugleich wurden die Regelungen zur Sperre von Fahrzeuggeräten geändert. Gemäß Ziffer 35.1 der AGB kann ein Fahrzeuggerät auch dann gesperrt werden, wenn der Kunde die Pflicht zur Übermittlung eines Nachweises nicht fristgerecht erfüllt.
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat den Änderungen zugestimmt.
Die neuen AGB gelten als von Ihnen genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen schriftlich Widerspruch erheben. Ist mit uns ein elektronischer Kommunikationsweg (z.B. E-Mail) vereinbart, können Sie uns den Widerspruch auch auf dem vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg übermitteln. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Customer Service von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.00 Uhr bis 19.00 Uhr zur Verfügung.