Änderung bei der Mautbefreiung von Erdgas-Fahrzeugen


Eine Tankanzeige in einem Erdgasfahrzeug
Berlin,

Ab dem 1. Oktober 2019 profitieren bivalente Erdgas-Fahrzeuge nur noch dann von der Mautbefreiung, wenn ein Mindesttankvolumen der Erdgas-Tanks von 300 Litern oder bei LNG von 115 kg nachgewiesen wird. Dabei kann das Volumen mit einem großen oder mehreren kleinen Tanks erreicht werden.

Bei Nachweis des Mindesttankvolumens gilt die - im Einzelfall vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) widerlegbare - Vermutung, dass der Erdgasanteil im Regelbetrieb des Fahrzeugs deutlich überwiegt.

Bivalente Erdgas-Fahrzeuge, die das Mindesttankvolumen nicht erreichen, werden von Toll Collect auch nicht als mautbefreit registriert. Registrierungen solcher Fahrzeuge, die vor dem 1. Oktober 2019 bestanden, werden gelöscht.

Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge sind seit dem 1. Januar 2019 von der Lkw-Maut befreit. Die Befreiung gilt bis zum 31. Dezember 2020. Nicht von der Maut befreit sind Fahrzeuge, die mit LPG (Liquefied Petroleum Gas) angetrieben werden.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Güterverkehr.

www.balm.bund.de

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