Erdgasfahrzeuge bis Ende 2023 von der Maut befreit
Ursprünglich sollten mit Erdgas betriebene Fahrzeuge nur bis Ende 2020 von der Lkw-Maut befreit werden. Diese Befreiung wurde jetzt bis zum 31.12.2023 verlängert.
Von der Lkw-Maut befreit sind Fahrzeuge, die komplett oder überwiegend mit Erdgas betrieben werden. Dazu gehören Lkw, die mit CNG (Compressed Natural Gas) , NG (Natural Gas) oder LNG (Liquefied Natural Gas) angetrieben werden. Nicht befreit ist der Antrieb mit LPG (Liquefied Petroleum Gas).
Die Erdgastanks müssen folgendes Mindestfassungsvermögen haben:
- CNG: mindestens 300 Liter oder 50 kg;
- LNG: mindestens 300 Liter oder 115 kg;
- NG: mindestens 300 Liter.
Die Registrierung als mautbefreites Fahrzeug bei Toll Collect gilt für maximal zwei Jahre und kann im Anschluss verlängert werden. Die Mautbefreiung für Erdgasfahrzeuge endet am 31.12.2023.