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Sie haben einen Vorläufigen Bescheid vom Typ 1 von uns erhalten. Das bedeutet:
Die Anzahl der Achsen, das Gewicht oder die Schadstoffklasse war während der Fahrt falsch eingestellt und es wird der Differenzbetrag zur bereits entrichteten Maut nacherhoben.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Sind Sie mit dem Vorläufigen Bescheid einverstanden, überweisen Sie den Nacherhebungsbetrag innerhalb von sieben Tagen ab Zustellung an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG). Geben Sie dabei unbedingt das Kassenzeichen an. Das Kassenzeichen finden Sie auf der ersten Seite des Bescheids.
Sind Sie mit dem Vorläufigen Bescheid nicht einverstanden, senden Sie Ihre Begründung und die Fahrzeugscheine des Motorfahrzeugs und des Anhängers in Kopie an
mautkontrolle@toll-collect.de.