Meldung von Fahrzeugen für Handwerkerausnahme ab sofort möglich

Berlin,

Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht ab 1. Juli 2024 die Mautpflicht auch für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen vor, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind, hängt von der konkreten Fahrt und den beförderten Gütern ab.

Die Handwerkerausnahme gilt, wenn das Fahrzeug von einer oder einem Mitarbeitenden des Handwerksbetriebs gefahren wird und Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind, oder wenn es handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.

Die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen alle Berufe, die in den Anlagen A und B der Handwerksordnung aufgeführt sind, sowie in Deutschland anerkannte Ausbildungsberufe, deren Tätigkeitsprofil mit dem eines Handwerksberufs vergleichbar ist.

Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.

Auf der Toll Collect-Website können Handwerksbetriebe Fahrzeuge mit mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse melden, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind. Mit diesen Informationen können Mautkontrollen so ausgerichtet werden, dass Ausleitungen und behördliche Verfahren minimiert werden.

Handwerksfahrzeuge melden

Für Fahrten, bei denen die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme nicht erfüllt sind, kann die Maut vor Fahrtantritt in der Toll Collect-App oder auf der Toll Collect-Website gebucht und bezahlt werden.

Für Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die überwiegend nicht unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme unterwegs sind, wird zur komfortablen Entrichtung der Maut der Einbau eines Fahrzeuggeräts von Toll Collect oder von einem Anbieter des European Electronic Toll Service (EETS-Anbieter) empfohlen.

Toll Collect stellt für alle Fahrzeuge über 3,5 und unter 7,5 Tonnen Fahrzeuggeräte (Windshield-OBUs oder DIN-Schacht-OBUs) zur Verfügung. Der Einbau der Fahrzeuggeräte erfolgt in einer Servicepartner-Werkstatt. Unternehmen sollten so schnell wie möglich einen Einbautermin bei einem der 1.300 Servicepartner vereinbaren.

Informationen zur OBU

Mit der Einführung der Maut für die Gewichtsklasse über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse sinken ab 1. Juli 2024 die Mauttarife für einige Fahrzeugklassen geringfügig.

Mautsätze ab 1. Juli 2024

Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesamts für Logistik und Mobilität.

www.balm.bund.de

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