Zulassungsverfahren für Tankkarten


Detail einer Kreditkarte

Toll Collect - Über uns

Toll Collect ist ein leistungsstarker Technologie-Dienstleister für die Mauterhebung und -kontrolle und betreibt seit dem 1. Januar 2005 eines der größten Mautsysteme weltweit. Unsere Hauptaufgabe ist es, die Lkw-Maut in Deutschland nach den gesetzlichen Vorgaben einzunehmen und an den Bundeshaushalt zu transferieren, wo sie zweckgebunden für die Straßeninfrastruktur eingesetzt wird. So wurden seit 2005 ca. 85 Mrd. Euro, an den Bundeshaushalt übergeben.

Seit 2018 ist Toll Collect ein Bundesunternehmen, dessen alleinige Gesellschafterin die Bundesrepublik Deutschland ist. Als Unternehmen im Bundeseigentum wurde der Unternehmenszweck von Toll Collect erweitert. Auf der Basis unserer Kernleistung und zentralen Kompetenz „Mauterhebung“ weiten wir unser Aufgabenspektrum aus und entwickeln uns zu einer Service-Plattform des Bundes für Infrastruktur und digitale Dienstleistungen. Wir übernehmen zum Beispiel den Aufbau und Betrieb unseres Tochterunternehmens, der Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft des Bundes, und unterstützen das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) im Bereich des Straßenkontrolldienstes.

Zulassungsverfahren für Tankkarten

Toll Collect bietet seinen Kunden die Möglichkeit, die Maut über verschiedene Zahlungsweisen und -mittel zu entrichten. Eine Anbindung an Toll Collect bietet Anbietern von Tank-, Flotten- und Servicekarten die Chance, das eigene Portfolio um die Entrichtung der Maut in Deutschland zu erweitern.

Unter Berücksichtigung der Grundprinzipien der Diskriminierungsfreiheit, Gleichberechtigung und Transparenz hat Toll Collect dafür ein einheitliches Zulassungsverfahren geschaffen. Dieses ermöglicht die Anbindung von Zahlungsmitteln bzw. Legitimationsobjekten an Toll Collect unter gleichen Bedingungen für alle Interessenten und zu attraktiven Konditionen geschaffen.

Voraussetzungen

Um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können und im weiteren Verlauf als Zahlungsmittel direkt an Toll Collect angebunden zu werden, sind folgende Basiskriterien zwingend zu erfüllen:

  • Der Vertragspartner muss ein Unternehmen sein, keine Privatperson.
  • Der Vertragspartner muss ein Legitimationsobjekt anbieten, welches Zahlungen und Dienstleistungen in limitierten Netzen oder mit limitierter Produktpalette mit Fahrzeugbezug ermöglicht.
    (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b ZAG: und „Merkblatt - Hinweise zum ZAG“ definieren die Bereichsausnahme für Zahlungsinstrumente in einer limited range.)
  • Die Marke des Legitimationsobjektes muss mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    1. Der Produktname (Brand) entspricht dem Unternehmensnamen des Vertragspartners.
    2. Das Produkt (Brand) gehört dem Vertragspartner.
    3. Das Produkt (Brand) gehört einem Unternehmen im Unternehmensgeflecht des Vertragspartners.
    4. Das Produkt (Brand) ist Co-Branded und einer der Produktnamen (Brand) fällt unter 1., 2. oder 3.

Diese und weitere festgelegte Rahmenbedingungen sind im Zuge einer Anbindung von allen Interessenten zu akzeptieren, damit wir eine Gleichbehandlung aller Vertragspartner gewährleisten können.

Haben Sie Interesse?

Dann füllen Sie gern das Kontaktformular aus und wir senden Ihnen weiterführende Informationen zu.

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Ausschlusshinweis

Das allgemeine Zulassungsverfahren gilt nicht für Zwischenhändler, Acquirer und andere Anbieter von Zahlungsdiensten, die nicht unter limitierte Netze mit Fahrzeugbezug fallen. Dazu zählen auch Zahlungsplattformen, etc.