CO₂-Maut gestartet

Berlin,

Heute, am 1. Dezember 2023, tritt Artikel 1 des geänderten Bundesfernstraßenmautgesetzes in Kraft. Damit gilt die CO₂-Emissionsklasse als neues Tarifmerkmal und durch einen CO₂-Aufschlag erhöhen sich die Mauttarife.

Außerdem ist seit heute die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse entscheidend. Dadurch können Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden.

Eine weitere Änderung: Fahrzeuge mit Partikelminderungsklasse (PMK) werden ab sofort nicht mehr in eine bessere Schadstoffklasse eingestuft.

Neue Mauttarife

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