Lkw-Maut soll erweitert werden


Ein Verkehrsschild weist auf die Mautpflicht hin
Berlin,

Aktuelle Änderungen im Bundesfernstraßenmautgesetz: Kabinettsbeschluss zur Einführung der CO2-Maut zum 1. Dezember 2023 und über 3,5 Tonnen Maut zum 1. Juli 2024

Die Bundesregierung hat am 14. Juni 2023 den vom Bundesminister für Digitales und Verkehr vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.

Die Bundesregierung beabsichtigt, ab 1. Dezember 2023 eine CO2-Differenzierung der Lkw-Maut sowie ab 1. Juli 2024 die Maut für Lkw mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen einzuführen.

Folgende grundlegende Änderungen sind Gegenstand dieser Gesetzesanpassung:

Neues Tarifmerkmal CO2-Emissionsklasse ab 1. Dezember 2023

Die CO2-Emissionsklassen werden als neues Tarifmerkmal eingeführt. Das heißt, zukünftig soll der Mautsatz pro Kilometer auch davon abhängen, wie viel Kohlenstoffdioxid (CO2) ein Fahrzeug ausstößt. Diese neue Systematik geht auf eine EU-weite Regelung zurück.

  • Toll Collect wird in den nächsten Wochen zunächst für alle bisher registrierten Fahrzeuge die Emissionsklasse 1 hinterlegen. Mit dem Emissionsklassen-Finder können Kunden prüfen, welcher CO2-Emissionsklasse das jeweilige Fahrzeug zugeordnet wird. In Kürze wird dieser auf der Toll Collect-Website veröffentlicht. Ab Juli 2023 ist es dann möglich, eine Änderung der Emissionsklasse pro Fahrzeug direkt im Kunden-Portal zu beantragen.

Mit Einführung der CO2-Emissionklassen wird als Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers (Feld F.1 im Fahrzeugschein) herangezogen - statt bisher das maximal zulässige Gesamtgewicht (Feld F.2). Dadurch können Fahrzeuge mautpflichtig werden, die „abgelastet“ sind, das heißt gemäß F.2 unterhalb von 7,5 Tonnen liegen, gemäß F.1 aber darüber. Dementsprechend können auch Fahrzeuge in eine höhere Gewichtsklasse als bisher fallen.

Die Berücksichtigung einer Partikelminderungsklasse (PMK) entfällt, das ist relevant für die Maut-Schadstoffklassen 3 (Euro 2 + PMK 1) und 4 (Euro 3 + PMK 2). Ein Fahrzeug mit PMK wird somit ab dem 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Maut-Schadstoffklasse eingestuft.

Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm ab 1. Juli 2024

Die Mautpflicht für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen soll ab Juli 2024 eingeführt werden. Die Grundlage für die Mautpflicht ist dann die tzGm des Zugfahrzeugs/der Zugmaschine.

Toll Collect wird wie bewährt auch für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen tzGm eine technische Lösung vorbereiten und rechtzeitig eine OBU bereitstellen, die Fahrzeugen ohne ausreichende DIN-Schächte die automatische Mauterhebung ermöglicht. Darüber hinaus stehen die zertifizierten Servicepartner als kompetente Ansprechpersonen zur Seite.

Es wird eine Ausnahme für Handwerker und handwerksähnliche Betriebe geben. Dafür wird derzeit an einer Online-Lösung gearbeitet, mit Hilfe derer Handwerker mit geeigneten Nachweisen glaubhaft machen können, dass die im Betrieb genutzten Fahrzeuge ausschließlich unter den Voraussetzungen der "Handwerkerausnahme" zum Einsatz kommen.

Bei den Regularien zu den Lenk- und Ruhezeiten und der Berufskraftfahrerqualifikation bestehen bereits entsprechende Ausnahmen für Handwerkerfahrzeuge.

Mautbestimmungen für alternative Antriebe

CNG-/LNG-Lkw werden regulär im Januar 2024 mautpflichtig.

Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit einer Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025 und Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen tzGm sogar dauerhaft von der Maut befreit.

Ab dem 1. Januar 2026 muss für die zuvor genannten emissionsfreien Fahrzeuge nur 25 Prozent des Mautteilsatzes für Infrastrukturkosten zuzüglich der Mautteilsätze für Lärmbelastung und Luftverschmutzung entrichtet werden.

Toll Collect bereitet derzeit die technische Umsetzung vor und wird in den kommenden Monaten schrittweise und zielgruppenspezifisch über die geplanten Änderungen informieren.

Den Gesetzentwurf sowie weitere Informationen zur Lkw-Maut und den Förderprogrammen für klimafreundliche Nutzfahrzeuge vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr finden Sie in Kürze unter diesem Link:

www.bmdv.bund.de/AenderungenLkwMaut

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